Ich freue mich, dass Sie den Weg hierher gefunden haben und möchte Sie im Rahmen dieser Internetpräsenz gern umfassend über mein Leistungsspektrum informieren. Nehmen Sie Kontakt auf, falls dennoch Fragen offen bleiben.
Bei juristischen Problemen stehe ich als Rechtsanwalt nicht nur Privatpersonen sondern auch Unternehmern und Freiberuflern mit Rat und Tat zur Seite.
Ihr Recht liegt bei mir in guten Händen. Mein Anspruch ist es, mich für meine Mandanten vom ersten Beratungsgespräch über eine umfassende außergerichtliche und/oder gerichtliche Interessenvertretung bis zum Abschluss der Zwangsvollstreckung tatkräftig einzusetzen.
Ihr Vertrauen ist meine Basis, Ihre Zufriedenheit mein Ziel. Neben der bestmöglichen Wahrung Ihrer Rechte stehen Sie - als Mandant - im Vordergrund meiner Arbeit. Als moderner juristischer Dienstleister bin ich bestrebt, gemeinsam mit meinen Mandanten individuelle Lösungsansätze für den konkreten Fall zu entwickeln, anstatt bloß auf pauschale Standardlösungen zurückzugreifen. Im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit ist es für mich selbstverständlich, für Transparenz zu sorgen. Ich lege Wert darauf, meinen Mandanten die Rechtslage und die zur Verfügung stehenden Handlungsalternativen in jedem Verfahrensstadium verständlich zu machen.
News für Mandanten in eigener Sache: Auswirkungen der DSGVO auf die Mandatsbearbeitung
Die am 25.05.2018 in Kraft getretene DSGVO ist in aller Munde. Erfahren Sie hier, was sich an der Kommunikation zwischen der Kanzlei und den Mandanten nun ändert.
News - Grundstücksrecht: Eigentümer können für Schäden am Nachbargrundstück verschuldensunabhängig haften müssen
Grundstückseigentümer, die einen Handwerker beauftragt hatten, welcher einen Brand verursachte, der auf das Nachbarhaus übergriff, stehen in der Pflicht; der BGH bejaht einen verschuldensunab-hängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch (Urteil des BGH vom 09.02.2018 - V ZR 311/16)
News - Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung wegen Änderung des beruflichen Status des XING-Profils ist rechtswidrig
Zwischen den Parteien stand fest, dass das Arbeitsverhältnis in einigen Monaten enden würde, als der Arbeitnehmer sich als "Freiberufler" im sozialen Netzwerk "XING" darstellte. Der Arbeitgeber wertete dies als Konkurrenztätigkeit. Die Kündigungsschutzklage hatte Erfolg - auch in der Berufungsinstanz (Urteil des LAG Köln vom 07.02.2017 - 12 Sa 745/16)
Aktuelles Urteil: Der Vermieter darf keinerlei Wohnungsschlüssel einbehalten - auch nicht für den Notfall
Mich macht es immer sehr wütend, wenn Vermieter sich ungefragt Zutritt zu den vermieteten Räumlichkeiten verschaffen, sei es um einfach mal nach dem Rechten zu sehen oder schlicht weil die Wohnung ja ihr Eigentum sei. Glücklicherweise ist wieder einmal mehr - und völlig zutreffend - entschieden worden, dass der Vermieter keinerlei Schlüssel zur vermieteten Immobilie einbehalten darf (Urteil des AG Frankfurt am Main vom 16.11.2016, Az. 33 C 1156/16).
Neues zum Abgas-Skandal - LG Braunschweig gibt Käufer Recht
Das LG Braunschweig hat der Klage des Käufers eines von der "Schummel-Software" betroffenen Fahrzeugs Recht gegeben und entschieden, dass ein Recht zum Rücktritt gegenüber dem beklagten Autohaus besteht, da der Mangel am Fahrzeug nicht unerheblich und der Verkäufer der Verpflichtung zur Nacherfüllung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachgekommen sei (Urteil des LG Braunschweig vom 12.10.2016, Az. 4 O 202/16).
News - BGH stärkt Verbraucherrechte
Durch Urteil des BGH vom 12.10.2016 ist nun endlich klar, dass der Anwendungsbereich der Beweislastumkehr des § 476 BGB im Verbrauchsgüterkauf zu Gunsten des Verbrauchers zu erweitern ist (Urteil des BGH vom 12.10.2016, Az. VIII ZR 103/15).
News - Arbeitsrecht: fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung
Durch zahlreiche Urteile ist bereits geklärt worden, unter welchen Voraussetzungen eine private Internetnutzung am Arbeitsplatz eine Kündigung rechtfertigt. Das LAG Berlin-Brandenburg hat nun entschieden, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, den Browserverlauf eines Dienstrechners auch ohne Einverständnis des Arbeitnehmers zu überprüfen (Urteil vom 14.01.2016, Az- 5 Sa 657/15) .