Mandanten, die über geringe Einkommens- und Vermögensverhältnisse verfügen, haben die Möglichkeit, im Bereich der außergerichtlichen Vertretung Beratungshilfe und im Bereich der Prozessvertretung Prozesskostenhilfe zu beantragen. In einigen Verfahren, z.B. vor den Familiengerichten, wird statt dem Begriff der Prozesskostenhilfe die Bezeichnung Verfahrenskostenhilfe verwendet. Im Falle einer Mandatsübernahme erläutere ich Ihnen gern weitere Einzelheiten.
Die amtlichen Antragsformulare für Beratungs- und Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe sowie die amtlichen Ausfüllhinweise stehen hier zum Download für Sie bereit.